Private Kostenträger Selbstzahler, privat versicherte und beihilfeberechtigte Patienten können bei gegebener ärztlicher
Indikation erforderliche fachärztliche Behandlungen bei mir nach Terminvereinbarung ambulant in Anspruch nehmen.Sofern gewünscht, kann bei mehrtägigen Behandlungen auch eine ambulante hotelmässige Unterbringung in
unserem Gästehaus “Diana” erfolgen. Die anfallenden Behandlungskosten für indizierte ambulante ärztliche Behandlungen sind von allen privaten Kostenträgern zu übernehmen, da der privat versicherte bzw.
beihilfeberechtigte Patient im Unterschied zum gesetzlich krankenversicherten Patienten eine uneingeschränkte freie Arztwahl hat. Alternativ kann bei Erfordernis auch ein mehrtägiger stationärer Klinikaufenthalt
vereinbart werden. Im Unterschied zu ambulanten Behandlungen sollte allerdings eine solche stationäre Behandlung im voraus mit dem zuständigen privaten Kostenträger abgestimmt werden, damit eine Übernahme der
anfallenden Unterbringungs- und Behandlungskosten sichergestellt ist. Gesetzliche Krankenversicherungen Da an der Meduna-Klinik keine
Ambulanz für gesetzlich krankenversicherte Patienten besteht, können diese Patienten ambulante Behandlungen in unserer Klinik nicht
zu Lasten ihrer gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen im Regelfall bei Behandlungen in unserer Klinik lediglich anfallende Kosten für stationäre Anschlussheilbehandlungen / Anschlussrehabilitationen und allgemeine Rehabilitationsmassnahmen / Kuren / Heilverfahren. Sofern im Rahmen durchzuführender Rehabilitationen bestimmte apparative Verfahren medizinisch notwendig sind, werden diese in unserer Klinik üblicherweise rehabilitationsbegleitend eingesetzt.
Copyright:
Prof. Dr. Piper, Meduna-Klinik, 56864 Bad Bertrich, Tel.: 02674 / 182 0, Fax: 02674 / 182
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